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BVerwG, 22.11.1984 - 8 CB 37.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Folgen der Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen oder elterlichen Betriebes - Zurückstellung wegen besonderer Härte - Darlegungsanforderungen im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde im Wehrpflichtrecht
Verfahrensgang
- VG München, 15.12.1983 - 4947 XVIII 82
- BVerwG, 22.11.1984 - 8 CB 37.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 8 CB 37.84
Insbesondere verletzt ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer (weiteren) Beweiserhebung absieht, die eine rechtskundig vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 m.weit. Nachw.; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 8 CB 37.84
Die mit der Beschwerde erhobene Rüge, das angefochtene Urteil weiche insoweit von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 ) ab, nach der keine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG vorliege, wenn der Betriebsinhaber sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren nur unzulänglich oder überhaupt nicht um ihre Abwendung bemüht habe, richtet sich deswegen in Wahrheit gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tatsachenwürdigung, die für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung ist (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128 S. 1 f.). - BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78
Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 8 CB 37.84
Die mit der Revision erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung kann nicht Beweisanträge ersetzen, welche die Partei vor dem Tatsachengericht selbst zumutbarerweise stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 ).
- BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 8 CB 37.84
Eine die Revision eröffnende Abweichung im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG setzt voraus, daß die Vorinstanz ihrer Entscheidung eine Rechtsansicht zugrunde gelegt hat, die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (vgl. u.a. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG VI CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130 S. 4 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 48.76
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 8 CB 37.84
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ist ein Wehrpflichtiger für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen oder elterlichen Betriebes unentbehrlich und deswegen in der Regel vom Wehrdienst zurückzustellen, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und der Ausfall deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (vgl. u.a. Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 48.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 117 S. 93 ). - BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerspruch gegen die …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 8 CB 37.84
Die mit der Beschwerde erhobene Rüge, das angefochtene Urteil weiche insoweit von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 ) ab, nach der keine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG vorliege, wenn der Betriebsinhaber sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren nur unzulänglich oder überhaupt nicht um ihre Abwendung bemüht habe, richtet sich deswegen in Wahrheit gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tatsachenwürdigung, die für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung ist (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128 S. 1 f.).